Kassenpatienten mit Zusatzversicherung
Zusatzversicherte Kassenpatienten
Manche Kassenpatienten haben eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Versicherung abgeschlossen. Hier sind die sogenannten "Hufeland"-Verfahren versichert - ein sehr alte Liste alternativer Verfahren - oder eine vollständige Aufstockung zum Privatpatienten. Es gibt ein Wirrwarr von Verträgen.
Sie bringen bitte Ihren Vertrag mit in die Praxis, denn über Versicherungen, die nur den Heilpraktiker nennen und nicht zusätzlich den Arzt darf ich als Arzt nicht abrechnen. ---> Honorarvereinbahrung über 160 Euro pro Stunde.
Welchen Teil Ihre Versicherung trägt, können wir vor dem Beginn der Behandlung gemeinsam abschätzen.
Deshalb sollten Sie Ihren Vertrag bitte mit in die Praxis bringen.
Kündigen Sie die inzwischen zu teuren Heilpraktiker Zusatzversicherugen - zu schade für ihr Geld.
Schauen Sie in Ihren "Heilpraktiker Vertrag" (Methoden nach "Hugelandliste") und falls der Arzt dort ebenfalls erwähnt ist, können Sie in meiner Praxis einen Termin vereinbahren, weil ich dann nach der ärztlichen Gebührenordnung Ihre Rechnungen abfassen kann.
Da ich Arzt bin, kann ich als Heilpraktiker nicht abrechnen.
"Heilpraktiker-Versicherungen" sind oft nur Mogel-Packungen:
nicht nur, dass sie Ärzte ausschließen, die Homöopathie, Akupunktur, etc. anwenden, sondern die minimal ausgezahlten Beträge, die dem Patienten überwiesen werden, stehen in keinem Verhältnis zu üblichen Leistungen.
Verzichten Sie lieber auf diese Art von "Versicherung", die nur Verdruss und Verwirrung bringt und den Patienten indirekt zu bringen keine Rechnungen mehr weiter zureichen / auf Behandlungen zukünftig zu verzichten oder nehmen Sie mindestens eine, die den Arzt nicht ausschließt oder verzichten Sie am besten ganz auf unnötige Versicherungen.
In vertraulichen Gesprächen mit PKV-Vertretern wurde dem Zentralverband homöopathischer Ärzte von einer internen, sprich geheimen Übereinkunft der PKV-Unternehmen berichtet, nur noch die Ziffern 30 und 31 (Homöopathie), NICHT aber die normalen Beratungsleistungen erstatten zu wollen, wie eine kurze medizinische Beratung, auch das "Telefonat /kurze Beratung"(Ziffer 3 der ärztlichen Gebührenordnung), und auch keine Untersuchungsleistungen, wie eine kurze körperliche Untersuchung.
Damit wird zum Beispiel die körperliche Untersuchung dem Patienten einfach gestohlen. Er bleibt auf diesem Teil der Rechnung sitzen und macht vielleicht sogar seinen Arzt dafür verantwortlich, verläßt unter Umständen die fortlaufende Therapie, wodurch die Kranke Kasse noch mehr Gewinn macht.
Ich rate von einem Neu-Abschluß einer Zusatzversicherung seitdem ab. Das Preisleistungsverhältnis, das Ausmaß der Bürokratie und die fehlende Transparenz sind seit dem noch schlechter geworden.
Der Durchschnittsdeutsche hat dennoch 8 Versicherungspolicen, ...